Google vor Gericht verurteiltvom 08.02.2005 In Frankreich ist der Suchmaschinen Marktführer Google wegen Markenpiraterie, unlauteren Wettbewerbs und irreführender Werbung verurteilt worden. In dem Prozess ging es darum, dass über Google Adwords Produkte beworben und zum Verkauf angeboten wurden, die der Hersteller ausschließlich über ein eigenes Vertriebsnetz verkauft (und nicht über Adwords bewarb). Folglich muß es sich bei den beworbenen Waren um gefälschte oder unrechtmäßig erworbene Waren gehandelt haben, die nicht legal verkauft werden dürfen.
Aber genau zu diesen gefälschten, oder unrechtmäßig erworbenen Waren, wurden von Dritten bei Google Adwords Werbeanzeigen gebucht und die Produkte auch vertrieben. Ein Pariser Gericht gab dem Hersteller Vuitton Recht, das Google damit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und Markenpiraterie unterstützt.
Dieser Gerichtsentschluß steht in keinem Zusammenhang mit der bisherigen Keyword-Problematik, die es miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen ermöglicht mit den Markennamen der Mitbewerber zu werben.
Ergänzung vom 10.02.2005:
Die vom Gericht festgelegte Höhe der Schadensersatzzahlung wurde auf 200.000 Euro festgesetzt. 100.000 Euro muß Google sofort zahlen, auch wenn der Branchenprimus gegen das Urteil in Berufung gehen will. |