Markennamen auf Webseiten zulässigvom 29.04.2005 Bereits Mitte Februar diesen Jahres ging Peter Zinke von Aladon gegen Webseitenbetreiber vor, denen er die unzulässige Verwendung des Markennamens Aladon auf deren Webseiten vorwarf.
Nun berichtet erneut ein Webseitenbetreiber, von dem besagten Herrn ebenfalls eine Unterlassungserklärung erhalten zu haben, und schildert auf einer Webseite detailliert wie der Fall vor Gericht ausging.
Vorab kann verraten werden, es wurden keine 10.000 Euro Vertragsstrafe - und auch keine 2693,29 Euro Anwaltskosten bezahlt. Am Ende des Artikels noch ein paar nützliche Tipps, wie man sich am besten verhält wenn man eine Abmahnung erhält. |