Urteil: Keine Markenrechtsverletzung bei weitgehend passende Keywords Buchungvom 07.02.2008 Das Landgericht Braunschweig hat aktuell geurteilt, dass KEINE Markenrechtsverletzung vorliegt wenn durch die Broad-Buchung eines Keywords die Anzeige auch bei Suchanfragen die aus mehrere Worten und einem Markennamen besteht eingeblendet wird. Im besagten Fall ging es um Schokolade, die Klägering sah sich in ihren Rechten verletzt, da auch ein anderer Online Shop zu dem von ihr geschützen Markenzeichen mit einer Adwordsanzeige bei Google eingeblendet wurde.
Dieses Urteil wird hoffentlich Schule machen, da es für Werbende praktisch unmöglich ist eine negativ-Liste mit allen registrierten marken im eigenen Account zu hinterlegen.
Was das LG Braunschweig zu diesem Urteil veranlasst hat ist allerdings unklar, bisher urteile dieses Landgericht immer im kommerziellen Sinne für den Markeninhaber. On inzwischen das technische Verständnis gereift ist oder aber ein junger Richter im Einsatz war, ist derzeit noch unklar :-)
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